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SCHREIBEN VON JOHANNES PAUL II. AN DEN 
BISCHOF VON LIMBURG, FRANZ KAMPHAUS

 

Meinem verehrten Bruder 
Franz Kamphaus
Bischof von Limburg


Lieber Bruder! 

Ich habe Ihren freundlichen Brief vom 28. Januar d.J., mit dem Sie auf mein Schreiben vom 18. desselben Monats geantwortet haben, aufmerksam gelesen. Ich kenne und schätze Ihren langjährigen hochherzigen Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens. Auch Ihre Entschiedenheit in der Treue zu Christus und zum Nachfolger des hl. Petrus steht außer Zweifel. Daher bewegen mich Ihre Gewissensnöte in bezug auf den Ausstieg aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung zum jetzigen Zeitpunkt. 

Sie räumen ein, daß das Feld des staatlichen Gesetzessystems mit der Ausstellung des Beratungsnachweises – und damit die aktuelle Praxis des Bistums Limburg – nicht neutral, sondern kontaminiertes Gelände ist. Die Mehrzahl der Frauen in Schwangerschaftskonflikten, die eine Beratungsstelle des Bistums Limburg aufsuchen, erbittet den Beratungsnachweis, der eine unabdingbare Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist. Damit wird in gewisser Weise auch die Kirche in das Geschehen der Abtreibung eingebunden. 

Sie versichern, daß das Bistum Limburg anstrebt, in Zukunft die Frauen mit Schwangerschaftskonflikten ohne die Ausstellung des vom staatlichen System vorgeschriebenen Scheins zu erreichen, doch sehen Sie sich aus Gewissensgründen außerstande, die Entscheidung zu treffen, den Ausstieg der Diözese Limburg aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung, den alle anderen deutschen Diözesen entsprechend der an die deutschen Bischöfe ergangenen Weisung schon vollzogen haben, zum jetzigen Zeitpunkt zu vollziehen. 

Lieber Bruder, ich respektiere Ihren inneren Konflikt, aber das Ergebnis, zu dem Sie gelangt sind, kann ich nicht teilen. 

In der Verantwortung, die ich als Nachfolger des hl. Petrus nach dem Willen Jesu Christi vor Gott für das Wohl aller Teilkirchen und für ihre Einheit trage, und im Hinblick auf die Klarheit und Geschlossenheit des Zeugnisses der katholischen Kirche in Deutschland für das Leben verfüge ich nach entsprechenden Beratungen und reiflicher Überlegung kraft meiner apostolischen Vollmacht, daß die Diözese Limburg entsprechend der von den anderen deutschen Bischöfen vor mehr als einem Jahr getroffenen Entscheidung aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigt und somit in den katholischen Beratungsstellen keine Scheine mehr ausgestellt werden, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen. 

Durch den Verzicht auf die Ausstellung des Beratungsscheines darf die Fortführung des Einsatzes zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht gemindert werden. Das Bistum Limburg muß unter Aufbietung seiner Kräfte und unter Ausschöpfung aller möglichen Wege in der Beratung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten präsent bleiben. 

Die konkrete Durchführung meiner Entscheidung vertraue ich dem Hochwürdigsten Herrn Weihbischof Gerhard Pieschl an, dem ich hiermit die erforderlichen Vollmachten übertrage. Ich bitte Sie, Herrn Weihbischof Pieschl von diesem Mandat in Kenntnis zu setzen. Der Ausstieg aus dem staatlichen System ist so zügig wie möglich durchzuführen. 

Zugleich ist es mein Wunsch, daß Sie im Amt des Bischofs von Limburg verbleiben, Ihren apostolischen Dienst zum Heil der Menschen und zum Aufbau des Reiches Gottes weiterführen und sich dabei weiterhin im Kampf gegen die Abtreibung und für den Schutz des menschlichen Lebens engagieren. 

Lieber Bruder, ich versichere Ihnen und dem Bistum Limburg meine Nähe im Gebet und meine Wertschätzung für das vielfältige Zeugnis christlichen Lebens und erteile Ihnen und allen Ihrer Hirtensorge anvertrauten Gläubigen meinen Apostolischen Segen. 

Aus dem Vatikan, den 7. März 2002

 



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