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ANSPRACHE VON JOHANNES PAUL II. 
ZUR ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES 
DER ROTA ROMANA

Donnerstag, 1. Februar 2001


1. Die Eröffnung des neuen Gerichtsjahres der Römischen Rota bietet mir die willkommene Gelegenheit, euch von neuem zu begegnen. Während ich alle Anwesenden herzlich begrüße, ist es mir eine besondere Freude, euch Prälaten-Auditoren, Offizialen und Rota-Anwälten meine aufrichtige Wertschätzung für die umsichtige und schwierige Arbeit, die ihr in der Rechtspflege im Dienst des Apostolischen Stuhls durchführt, auszusprechen. Mit qualifizierter Kompetenz wirkt ihr zum Schutz der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe und, im Endeffekt, der geheiligten Rechte der menschlichen Person, gemäß der jahrhundertealten Tradition des ruhmreichen Gerichts der Rota. 

Ich danke dem Herrn Dekan, der eure Empfindungen und eure Treue zum Ausdruck gebracht hat. Seine Worte haben in uns auf angemessene Weise noch einmal das vor kurzem beendete Große Jubiläumsjahr aufleben lassen. 

2. Die Familien gehörten in der Tat zu den Hauptakteuren der Heiligjahrfeiern, wie ich im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte hervorgehoben habe (vgl. Nr. 10). Darin habe ich an die Risiken erinnert, denen die Institution der Familie ausgesetzt ist; ich unterstrich, daß »in hanc potissimam institutionem diffusum absolutumque discrimen irrumpit« (Nr. 47). Unter den schwierigsten Herausforderungen, welche die Kirche heute erwarten, ist auch die einer um sich greifenden individualistischen Kultur, die dazu neigt – wie der Dekan gut herausgestellt hat – Ehe und Familie auf den Bereich des Privaten zu beschränken und einzugrenzen. Ich halte es deshalb für angebracht, heute morgen auf einige Themen zurückzukommen, die ich bei unseren früheren Treffen behandelt habe (vgl. Ansprachen an die Römische Rota vom 28. Januar 1991, in O. R. dt., Nr. 7/1991, S. 8, und vom 21. Januar 1999, in O. R. dt ., Nr. 7/1999, S. 7), um die traditionelle Lehre über die natürliche Dimension der Ehe und Familie zu bekräftigen.

Das Lehramt der Kirche und die kanonische Gesetzgebung enthalten vielerlei Stellungnahmen zur natürlichen Eigenart der Ehe. Vorausgeschickt, daß: »Gott selbst […] Urheber der Ehe [ist], die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist« (Gaudium et spes, 48), befaßt sich das II. Vatikanische Konzil auch mit einigen Problemen der Ehemoral und stützt sich dabei auf »objektive Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben« (ebd., 51). Beide von mir verabschiedeten Gesetzbücher bestätigen ihrerseits in ihrer Ausformulierung der Definition der Ehe, daß das »consortium totius vitae« »durch seine natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist« (CIC, can. 1055; CCEO, can. 776, Nr. 1). 

Diese Wahrheit wird in der von einer immer ausgeprägteren Säkularisierung und einer völlig privatistischen Gestaltung von Ehe und Familie gekennzeichneten Atmosphäre nicht nur mißachtet, sondern sogar offen geleugnet. 

3. Selbst um den Begriff »Natur« haben sich Mißverständnisse angehäuft. Vor allem hat man deren metaphysische Bedeutung vergessen, auf die sich die oben zitierten Dokumente der Kirche beziehen. Außerdem neigt man dazu, das spezifisch Menschliche auf den Bereich der Kultur zu reduzieren, indem man für die Person eine auf individueller wie sozialer Ebene völlig unabhängige Kreativität und Handlungsfreiheit einfordert. In dieser Sicht bestünde das Natürliche allein aus physikalischen, biologischen und soziologischen Elementen, die durch die Technik und gemäß den je eigenen Interessen manipuliert werden können. 

Dieser Gegensatz zwischen Kultur und Natur hinterläßt die Kultur ohne jegliches objektives Fundament und als Spielball von Willkür und Macht. Dies beobachtet man besonders deutlich an den gegenwärtigen Versuchen, welche die »de-facto«-Lebensgemeinschaften, einschließlich der homosexuellen, als mit der Ehe vergleichbar darstellen, deren natürlicher Charakter geradezu geleugnet wird. 

Diese rein empirische Auffassung der Natur hindert einen schon im Grundansatz daran, zu verstehen, daß der menschliche Körper nicht etwas der Person Äußerliches ist, sondern vielmehr zusammen mit der spirituellen und unsterblichen Seele ein inneres Prinzip jenes einheitlichen Seins darstellt, das die menschliche Person ist. Das habe ich in der Enzyklika Veritatis splendor (vgl. Nr. 46 – 50) aufgezeigt, in der ich die sittliche Relevanz dieser für Ehe und Familie so wichtigen Lehre herausstellte. Man kann nämlich leicht in irrigen Spiritualismen nach einer angeblichen Bestätigung für all jenes suchen, was der spirituellen Wirklichkeit des Ehebandes entgegensteht. 

4. Wenn die Kirche lehrt, daß die Ehe eine natürliche Realität ist, dann legt sie hiermit eine Wahrheit vor, die von der Vernunft für das Wohl der Ehepartner und der Gesellschaft verdeutlicht und durch die Offenbarung unseres Herrn bestätigt wird. Er stellt ausdrücklich eine enge Verbindung her zwischen der ehelichen Gemeinschaft und dem »Anfang« (vgl. Mt 19,4 – 8), von dem das Buch Genesis berichtet: »Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1,27), und »sie werden ›ein‹ Fleisch« (Gen 2,24). 

Die Tatsache aber, daß das natürliche Faktum von unserem Herrn mit Autorität bestätigt und zum Sakrament erhoben wurde, rechtfertigt in keiner Weise die heute leider weitverbreitete Tendenz zu einer Ideologisierung des Ehebegriffs – Natur, wesentliche Eigenschaften und Zielsetzungen –, indem eine verschiedene Konzeption der Gültigkeit seitens eines Gläubigen oder Nichtgläubigen, eines Katholiken oder eines Nichtkatholiken eingefordert wird, beinahe so als sei das Sakrament eine nachträgliche und dem natürlichen Faktum äußerliche Wirklichkeit und nicht das natürliche Faktum selbst, das von der Vernunft herausgestellt, von Christus angenommen und erhoben wurde zum Zeichen und Mittel des Heils. 

Die Ehe ist nicht eine beliebige Verbindung zwischen Menschen, die nach einer Vielzahl kultureller Modelle strukturiert werden kann. Mann und Frau finden in sich selbst die natürliche Neigung, sich ehelich zu vereinen. Doch die Ehe, wie der hl. Thomas von Aquin zu Recht präzisiert, ist natürlich, nicht weil sie »aufgrund von Notwendigkeit von den natürlichen Grundsätzen verursacht wird«, sondern weil sie eine Wirklichkeit ist, »zu der die Natur geneigt stimmt, die aber aus freiem Willen vollzogen wird« (vgl. Summa Theol. Suppl., q. 41, a. 1, in c.). Daher ist jede Entgegensetzung von Natur und Freiheit, zwischen Natur und Kultur im höchsten Maße irreführend. 

Bei der Untersuchung der geschichtlichen und gegenwärtigen Wirklichkeit der Familie neigt man nicht selten dazu, die Unterschiede zu betonen, um das eigentliche Vorhandensein eines natürlichen Plans bezüglich der Verbindung zwischen Mann und Frau zu relativieren. Es wäre jedoch die Feststellung realistischer, daß – zusammen mit den Unterschieden, Beschränkungen und Verirrungen – im Mann und in der Frau immer auch eine tiefe Tendenz ihres Seins vorhanden ist, die nicht das Ergebnis ihrer eigenen Erfindungsgabe ist und die in ihren grundsätzlichen Zügen weit die geschichtlichkulturellen Unterschiede transzendiert. 

Denn der einzige Weg, über den die echte Reichhaltigkeit und Vielfalt alles wesenhaft Menschlichen zum Ausdruck kommen kann, ist die Treue gegenüber den Erfordernissen der eigenen Natur. Auch in der Ehe ist die wünschenswerte Harmonie zwischen der Verschiedenartigkeit der Realisierungen und der wesentlichen Einheit nicht nur vorstellbar, sondern von der gelebten Treue zu den natürlichen Erfordernissen der Person gewährleistet. Im übrigen weiß der Christ, daß er dabei auf die Kraft der Gnade zählen kann, die in der Lage ist, die von der Sünde verletzte Natur zu heilen. 

5. Das »consortium totius vitae« erfordert, daß die Ehepartner sich gegenseitig schenken (vgl. CIC, can. 1057, Nr. 2; CCEO, can. 817, Nr. 1). Dieses persönliche Sich-Schenken benötigt jedoch ein Prinzip der Spezifizierung und ein permanentes Fundament. Die natürliche Auffassung der Ehe zeigt uns, daß die Partner sich eben als Personen verschiedenen Geschlechts vereinen mit dem ganzen – auch spirituellen – Reichtum, den diese Verschiedenheit auf menschlicher Ebene besitzt. Die Brautleute verbinden sich als Mann-Person einerseits und Frau-Person andererseits. Der Bezug auf die natürliche Dimension ihrer Männlichkeit bzw. Fraulichkeit ist entscheidend, um das Wesen der Ehe zu verstehen. Das persönliche Band des Ehestands entsteht auf der natürlichen Ebene der männlichen oder fraulichen Modalität des menschlichen Person-Seins. 

Der Rahmen des Handelns der Eheleute, und daher auch der ehelichen Rechte und Pflichten, folgt jenem des Seins und findet in ihm sein wahres Fundament. Auf diese Weise stellen Mann und Frau kraft jenes einzigartigen Willensaktes, welcher der Konsens ist (vgl. CIC, can. 1057, Nr. 2; CCEO, can. 817, Nr. 1), untereinander und aus freiem Willen eine von ihrer Natur vorherbestimmte Verbindung her, die dann für beide einen echten Berufungsweg darstellt, durch den sie ihre eigene Persönlichkeit als Antwort auf den Plan Gottes leben sollen. 

Die Hinordnung auf die natürlichen Zielsetzungen der Ehe – das Wohl der Ehegatten und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen – ist in der Männlichkeit und Fraulichkeit schon innerlich gegenwärtig. Diese teleologische Eigenart ist entscheidend, um die natürliche Dimension der ehelichen Verbindung zu verstehen. In diesem Sinne wird die natürliche Wesensart der Ehe besser verständlich, wenn man sie nicht von der Familie trennt. Ehe und Familie sind untrennbar, denn die Männlichkeit und die Fraulichkeit der Verheirateten sind für das Geschenk von Kindern konstitutiv offen. Ohne diese Offenheit könnte es auch kein Wohl der Ehegatten geben, das diesen Namen verdient. 

Auch die wesentlichen Eigenschaften, Einheit und Unauflöslichkeit, sind in das Wesen der Ehe selbst eingeschrieben, denn sie sind in keiner Weise ihr äußerliche Gesetze. Nur wenn die Ehe als Verbindung angesehen wird, welche die Person in die Verwirklichung ihrer natürlichen Beziehungsstruktur miteinbezieht und die im Laufe des persönlichen Lebens im wesentlichen gleich bleibt, kann sie sich jenseits der Veränderungen im Leben, der Anstrengungen und sogar der Krisen stellen, durch welche die menschliche Freiheit in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht selten hindurch muß. Wenn hingegen die eheliche Verbindung so betrachtet wird, als sei sie nur auf persönliche Eigenschaften, Interessen oder Anziehung gegründet, dann ist es offensichtlich, daß sie nicht mehr als natürliche Wirklichkeit erscheint, sondern als Situation, die von der gegenwärtigen Fortdauer des Willens in bezug auf das Vorhandensein von kontingenten Umständen und Gefühlen abhängig ist. Gewiß, das Eheband wird durch den Konsens geschaffen, das heißt durch einen Willensakt des Mannes und der Frau; dieser Konsens allerdings verwirklicht eine Potentialität, die in der Natur des Mannes und der Frau schon vorhanden ist. So gründet die Unauflöslichkeit des Ehebandes selbst auf dem natürlichen Sein der von Mann und Frau freiwillig eingegangenen Verbindung. 

6. Aus diesen ontologischen Voraussetzungen ergeben sich viele Folgen. Ich werde mich darauf beschränken, diejenigen zu nennen, die im kanonischen Eherecht von besonderer Relevanz und Aktualität sind. Im Lichte der Ehe als natürliche Wirklichkeit kann man so die natürliche Eigenart der Ehefähigkeit leicht erkennen: »Omnes possunt matrimonium contrahere, qui ure non prohibentur« (CIC, can. 1058; CCEO, can. 778). Keine Interpretation der Regelungen über die Konsensunfähigkeit (vgl. CIC, can. 1095; CCEO, can. 818) wäre richtig, wenn sie folgenden Grundsatz in der Praxis vereiteln würde: »Ex intima hominis natura« – so Cicero – »haurienda est iuris disciplina« (De Legibus, II). Die Norm des oben zitierten can. 1058 wird noch klarer, wenn man berücksichtigt, daß die eheliche Verbindung ihrer Natur nach die Männlichkeit und Fraulichkeit der verheirateten Personen betrifft; es handelt sich also nicht um eine Verbindung, die wesentlich außerordentliche Eigenschaften von den Vertragspartnern erfordert. Wenn dem nämlich so wäre, würde die Ehe auf eine faktische Integration zwischen den Personen reduziert, und ihre Eigenschaften wie auch ihre Dauer würden einzig und allein vom Vorhandensein einer nicht näher definierten interpersonalen Zuneigung abhängen.

Für eine bestimmte, heute weit verbreitete Mentalität kann diese Auffassung den Anforderungen einer persönlichen Verwirklichung entgegenzustehen scheinen. Was für diese Mentalität schwer zu verstehen ist, ist die Möglichkeit einer wahren Ehe, die nicht gelungen ist. Die Erklärung gehört in den Kontext einer umfassenden menschlichen und christlichen Lebensanschauung. Es ist dies sicher nicht der rechte Zeitpunkt, um näher auf die Wahrheiten einzugehen, die diese Frage beleuchten: insbesondere die Wahrheiten über die menschliche Freiheit in der gegenwärtigen Situation einer gefallenen, aber erlösten Natur, über die Sünde, über die Vergebung und die Gnade. 

Es mag ausreichen, daran zu erinnern, daß sich auch die Ehe der Logik des Kreuzes Christi nicht entzieht, das zwar Mühe und Opfer erfordert und zuweilen Schmerz und Leid mit sich bringt, das aber – in der Annahme des Willens Gottes – eine volle und echte persönliche Verwirklichung der Person im Frieden und in der Ausgeglichenheit des Geistes nicht verhindert. 

7. Selbst den Akt des Ehekonsenses kann man im Verhältnis zur natürlichen Dimension der ehelichen Verbindung besser verstehen, ist er doch der objektive Bezugspunkt, hinsichtlich dessen die Person ihre natürliche Neigung lebt. Von daher kommt die Normalität und Einfachheit des wahren Konsenses. Den Konsens als Bindung an ein kulturelles Schema oder ein positives Gesetz darzustellen ist nicht realistisch und beinhaltet das Risiko, die Feststellung der Gültigkeit der Ehe unnötig zu erschweren. Es geht darum zu sehen, ob die Personen, über die Identifizierung der Person des anderen hinaus, auch wirklich die wesentliche natürliche Dimension ihrer »Ehelichkeit« erfaßt haben, die aufgrund innerer Notwendigkeit Treue, Unauflöslichkeit und potentielle Vaterschaft/Mutterschaft beinhaltet, als Güter, die eine Beziehung der Gerechtigkeit integrieren. 

»Auch die tiefste und scharfsinnigste Rechtswissenschaft« – mahnte Papst Pius XII. ehrwürdigen Andenkens – »könnte kein anderes Kriterium angeben, um die ungerechten Gesetze von den gerechten, das einfache gesetzliche Recht vom wahren Recht zu unterscheiden, als jenes, das schon mit dem bloßen Licht der Vernunft aus der Natur der Dinge und des Menschen selbst abzulesen ist, das des vom Schöpfer in das Herz des Menschen geschriebenen (vgl. Röm 2.14 – 15) und durch die Offenbarung ausdrücklich bestätigten Gesetzes. Wenn das Recht und die Rechtswissenschaft nicht auf den einzigen Führer verzichten wollen, der imstande ist, sie auf dem rechten Weg zu bewahren, müssen sie die ›ethischen Verpflichtungen‹ als objektive Normen anerkennen, die auch für die Rechtsordnung gültig sind« (Ansprache an die Rota, 13. November 1949; AAS , 41, S. 607).

8. Bevor ich zum Schluß komme, möchte ich kurz auf das Verhältnis zwischen der natürlichen Eigenart der Ehe und ihrer Sakramentalität zu sprechen kommen, da seit der Zeit des II. Vatikanischen Konzils des öfteren der Versuch einer Belebung des übernatürlichen Aspekts der Ehe unternommen wurde – auch durch theologische, seelsorgliche und kirchenrechtliche Vorhaben, die der Tradition fremd sind, so etwa den Glauben als Voraussetzung für die Eheschließung zu fordern. 

Zu Beginn meines Pontifikats, nach der Bischofssynode über die Familie, die sich mit diesem Thema befaßte, habe ich mich dazu in Familiaris consortio wie folgt geäußert: »Das Sakrament der Ehe hat vor den anderen diese Besonderheit: Es umfaßt als Sakrament eine Wirklichkeit, die bereits in der Schöpfungsordnung vorliegt; es ist derselbe Ehebund, den der Schöpfer ›im Anfang‹ begründet hat« (Nr. 68). Um zu ermitteln, welche Wirklichkeit von Anfang an mit der Heilsökonomie verbunden ist und in der Fülle der Zeit eines der sieben Sakramente im eigentlichen Sinn des Neuen Bundes darstellt, ist der einzige Weg folglich der, auf die natürliche Wirklichkeit zurückzukommen, wie sie uns von der Heiligen Schrift in der Genesis vorgestellt wird (1,27; 2,18 – 25). Dies tat Jesus, als er von der Unauflöslichkeit des Ehebandes sprach (vgl. Mt 19,3 – 12; Mk 10,1 – 2), und dies tat auch Paulus, indem er den Charakter des »großen Geheimnisses« erläuterte, den die Ehe in bezug »auf Christus und die Kirche«  besitzt (Eph 5,32). 

Im übrigen: von den sieben Sakramenten ist die Ehe, obwohl sie ein »signum significans et conferens gratiam« ist, das einzige, das sich nicht auf eine spezifisch auf die Erreichung direkt übernatürlicher Ziele hingeordnete Tätigkeit bezieht. Die Ehe hat nämlich nicht nur als vorrangige, sondern als eigentliche Ziele »indole sua naturali« das »bonum coniugum« und die »prolis generatio et educatio« (CIC, can. 1055). 

In einer anderen Perspektive bestünde das sakramentale Zeichen in der Antwort des Glaubens und des christlichen Lebens der Ehepartner, und es würde ihm eine objektive Konsistenz fehlen, die es uns ermöglicht, es zu den wahren christlichen Sakramenten zu zählen. Daher zieht die Verdunkelung der natürlichen Dimension der Ehe, mit ihrer Beschränkung auf eine rein subjektive Erfahrung, auch eine implizite Leugnung ihrer Sakramentalität nach sich. Es ist hingegen gerade das korrekte Verständnis dieser Sakramentalität im christlichen Leben, das zu einer Aufwertung seiner natürlichen Dimension führt. 

Andererseits, wenn man für das Sakrament Voraussetzungen hinsichtlich der Intention oder des Glaubens einführen wollte, die weitergehen als die, sich nach dem göttlichen Plan des »Anfangs« zu vermählen, so würde dies nicht nur die großen Risiken nach sich ziehen, die ich in Familiaris consortio genannt habe (Nr. 68): unbegründete und diskriminierende Urteile, Zweifel über die Gültigkeit der schon geschlossenen Ehen, insbesondere die der getauften Nichtkatholiken, sondern dies würde auch unweigerlich dazu führen, die Ehe der Christen von der der anderen Personen zu trennen. Dies würde dem wahren Sinn des göttlichen Plans völlig entgegenstehen, wonach gerade die geschaffene Wirklichkeit ein »großes Geheimnis« in bezug auf Christus und die Kirche ist. 

9. Dies, liebe Prälaten-Auditoren, Offizialen und Rota-Anwälte, sind einige der Gedanken, die ich euch mitteilen wollte, um den wertvollen Dienst, den ihr dem Volk Gottes leistet, zu lenken und zu unterstützen. 

Auf jeden von euch und auf eure tägliche Arbeit rufe ich den besonderen Schutz der allerseligsten Jungfrau Maria, »Speculum iustitiae«, herab, und von Herzen spende ich euch den Apostolischen Segen, den ich gerne auf eure Angehörigen und auf die Studenten des »Studium rotale« ausweite.

 



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